„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156
„Jede Seele wird den Tod kosten…“ – Al-i Imran 185

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt einen Monat nach Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und des jährlichen Beitrags, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine nach Feststellung einer tödlichen Krankheit beantragte Mitgliedschaft ist ungültig.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

  • Der Antragsteller muss muslimischen Glaubens sein.
  • Der Antragsteller muss einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (kein Tourist oder Asylbewerber).
  • Der Antragsteller muss die Aufnahmegebühr und den jährlichen Beitrag entrichtet haben (Zahlungs- oder Überweisungsbeleg muss vorgelegt werden).
  • Der Mitgliedsantrag muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie des Zahlungs- oder Überweisungsbelegs an die Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF gesendet werden.

Nach Bearbeitung des Antrags wird der Mitgliedsausweis postalisch zugestellt, sofern die Aufnahme erfolgt.

Mitteilungspflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinen Familienmitgliedern an den Ahlul Bayt BKUF zu übermitteln.

Änderungen des Familienstandes, des Wohnortes, der Anschrift sowie der Telefonnummer des Mitglieds und der begünstigten Familienmitglieder sind unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Verantwortung.

Jahresbeitrag und Zahlungsbedingungen

Einzelperson (bis 60 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
60 €* / 90 €

Anmeldegebühr (einmalig)
70 €* / 110 €

Einzelperson (60 – 65 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
120 €* / 140 €

Anmeldegebühr (einmalig)
120 €* / 120 €

Einzelperson (65 – 70 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
180 €* / 200 €

Anmeldegebühr (einmalig)
600 €* / 600 €

Ehepaar (bis 60 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
70 €* / 130 €

Anmeldegebühr (einmalig)
70 €* / 110 €

Ehepaar (60 – 65 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
140 €* / 170 €

Anmeldegebühr (einmalig)
120 €* / 120 €

Ehepaar (65 – 70 Jahre)

Mitgliedsbeitrag (jährlich)
250 €* / 300 €

Anmeldegebühr (einmalig)
600 €* / 600 €

Stand: Oktober 2022
Die Kinder des Antragstellers, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und beim Antragsteller wohnen, sind automatisch mitversichert.
*Preise gelten für Bestattungen in Deutschland oder in der Türkei.

Zahlungsbedingungen

  • Jahresbeitrag Begleichen:
    Das Mitglied bestätigt, den Jahresbeitrag innerhalb des angegebenen Zeitraums zu begleichen.

  • Mitteilung des Beitrags:
    Der Betrag wird den Mitgliedern per Schreiben mitgeteilt. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Konto des Mitglieds abgebucht.

  • Unkostenbeitragspflicht:
    Der Unkostenbeitrag muss von allen Mitgliedern, die bis Ende des jeweiligen Jahres Mitglied des Ahlul Bayt BKUF waren, entrichtet werden.

  • Folgen bei Nichtzahlung:
    Wer den Jahresbeitrag bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt hat, verliert automatisch seine Mitgliedschaft und kann keine Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten. Der Verlust der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Beiträge nicht auf.

  • Wiederaufnahme der Mitgliedschaft:
    Wer seine Mitgliedschaft fortsetzen will, muss die ausstehenden Jahresbeiträge vollständig zahlen.

Personen, für die Leistungen gewährt werden können

Folgende Personen können im Rahmen des §2 Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten:

  • Antragsteller und Ehepartner
  • Kinder des Antragstellers, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und beim Antragsteller wohnen

Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die Voraussetzungen erfüllten, jedoch später nicht mehr, verlieren ohne vorherige Ankündigung die Unterstützungsmöglichkeit durch den Fonds.

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