„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156

Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt, sofern sämtliche Voraussetzung erfüllt sind, einen Monat nach Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und dem jährlichen Beitrag.
Die erst nach Feststellung einer tödlichen Krankheit beantragte Mitgliedschaft ist ungültig.
Folgende Voraussetzungen für eine
Mitgliedschaft müssen erfüllt sein:
- Antragsteller muss muslimischen Glaubens sein.
- Antragsteller muss einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (kein Tourist oder Asylbewerber).
- Antragsteller muss die Aufnahmegebühr und den jährlichen Beitrag entrichtet haben (Zahlungs- oder Überweisungsbeleg muss zugesandt sein).
- Der Mitgliedsantrag muss vom Antragsteller wahrheitsgemäß sowie vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Abschrift des Zahlungs- oder Überweisungsbelegs von der Aufnahmegebühr an die Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF zugestellt sein.
- Nach der Bearbeitung des eingereichten Mitgliedantrags wird dem Mitglied ein Mitgliedsausweis postalisch zugesandt, sofern die Aufnahme erfolgt.
Mitteilungspflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollständig und wahrheitsgemäß Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen.
- Änderungen bezüglich des Familienstandes, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer des Mitglieds und der mit begünstigten Familienmitglieder sind unverzüglich dem Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen.
Andernfalls übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Verantwortung.
Jahresbeitrag und Zahlungsbedingungen
Einzelperson (bis 60 Jahre)
Jahresbeitrag
60€* / 90€
Einmalige
Anmeldegebühr
70€* / 110 €
Einzelperson (60-65 Jahre)
Jahresbeitrag
120€* / 140€
Einmalige
Anmeldegebühr
120€* / 120€
Einzelperson (65-70 Jahre)
Jahresbeitrag
180€* / 200€
Einmalige
Anmeldegebühr
600€* / 600€
Ehepaar (bis 60 Jahre)
Jahresbeitrag
70€* / 130 €
Einmalige
Anmeldegebühr
70€* / 110€
Ehepaar (60 – 65 Jahre)
Jahresbeitrag
140€* / 170€
Einmalige
Anmeldegebühr
120€* / 120€
Ehepaar (65 – 70 Jahre)
Jahresbeitrag
250€* / 300€
Einmalige
Anmeldegebühr
600€* / 600€
Stand: Oktober 2022
Die Kinder des Antragstellers, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und wohnhaft beim Antragsteller sind, sind mit dem Antragsteller zusammen versichert.
*Preise gelten bei Beisetzung in Deutschland oder in der Türkei.
Zahlungsbedingungen
- Das Mitglied bestätigt den Jahresbeitrag im angegebenen Zeitraum zu begleichen.
- Der Beitrag eines Jahres setzt sich zusammen aus den anteiligen Kosten, die in dem Jahr vor der Erhebung des Jahresunkostenbeitrages für Bestattungen von Mitgliedern und damit zusammenhängenden Ausgaben entstanden sind. Die Kosten werden paritätisch auf alle Mitglieder aufgeteilt.
- Dieser Betrag wird den Mitgliedern per Einzahlschein mitgeteilt. Im Falle des Vorliegens einer Einzugsermächtigung durch das Mitglied des Ahlul Bayt BKUF, wird dieser Betrag von seinem Konto abgebucht.
- Der Unkostenbeitrag muss von allen Mitgliedern, die bis Ende des jeweiligen Jahres Mitglied des Ahlul Bayt BKUF geworden sind und waren, entrichtet werden. Wer den Jahresunkostenbeitrag bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt hat, verliert automatisch seine Mitgliedschaft und kann keine Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten. Der Verlust der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Unkostenbeiträge nicht auf. Wer seine Mitgliedschaft fortsetzen will, muss die ausstehenden Jahresunkostenbeiträge vollständig zahlen.
Personen, für die Leistungen gewährt werden können
- Für folgende Personen können im Rahmen des §2 Leistungen des Ahlul Bayt BKUF bewilligt werden:
– Antragsteller/in und der/die Ehegatte/in
– Kinder des Antragstellers, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Alle Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die AGBs erfüllten, bei denen die Voraussetzungen jedoch später nicht mehr vorliegen, verlieren ohne vorherige Ankündigung die Möglichkeit der Unterstützung durch den Fonds.