„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156
„Jede Seele wird den Tod kosten…“ – Al-i Imran 185

Möglicher Leistungsumfang für Mitglieder

  1. Sobald das Mitglied oder die nächsten Angehörigen im Sterbefall den Ahlul Bayt BKUF benachrichtigen, entscheidet der Vorstand der Ahlul Bayt BKUF, ob Unterstützungsleistungen erbracht werden können.
  2. Sofern der Vorstand Leistungen bewilligt, wird durch den Ahlul Bayt BKUF ein Bestattungsinstitut mit der Erbringung folgender Dienstleistungen beauftragt:
  • Sämtliche Behördenangelegenheiten
  • Vorbereitung des Leichnams entsprechend den islamischen rituellen Vorschriften
  • Der Leichnam wird entsprechend den europäischen Standards im Sarg verpackt.
  • Der Leichnam wird mit einem Leichenwagen zum Flughafen gebracht und ins Heimatland geflogen.
  • Für Mitglieder, die im Ausland (außerhalb Deutschland) verstorben sind, kann der Ahlul Bayt BKUF die Organisation für die Überführung oder Bestattung nicht übernehmen. Gegen Vorlage der Rechnungen können unter den Voraussetzungen der § 1 AGB die Vergleichskosten einer Überführung von Deutschland aus in das Heimatland übernommen werden.
  • Für Leichname, die in ein anderes Land – außer der Türkei – überführt werden, kann der Ahlul Bayt BKUF nur die Organisation bis zum Zielflughafen übernehmen.
  • Für diejenigen, die in Deutschland bestattet werden, können Kosten zum Teil übernommen werden. Kosten und Gebühren der Grabstätte können nicht übernommen werden.

3. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit dem Ahlul Bayt BKUF kein Bestattungsunternehmen beauftragen. Falls ohne Rücksprache ein beliebiger Bestattungsunternehmen beauftragt wird, behält sich der Ahlul Bayt BKUF das Recht keine Kosten zu übernehmen. Daher muss im Sterbefall der Ahlul Bayt BKUF unverzüglich von den Angehörigen des Verstorbenen benachrichtigt werden.

Folgende Dokumente und Belege müssen dem Ahlul Bayt BKUF bzw. dem von dem Ahlul Bayt BKUF beauftragten Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden: Personalausweis (oder Reisepass), Totenschein bzw. Todesbericht, international gültige Heiratsurkunde (falls verheiratet) und Mitgliedsausweis.

4. Für die durch die Nichtvorlage der in Punkt 3 aufgezählten Dokumente entstehenden Kosten kann der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung übernehmen.

5. Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder durch die Fluggesellschaften bedingt entstehen, übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung.

Anspruch auf Leistung

Die Unterstützungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungen kann ein Rechtsanspruch gegen den Ahlul Bayt BKUF nicht begründet werden. Alle Leistungen des Ahlul Bayt BKUF werden freiwillig gewährt.

Beendigung der Mitgliedschaft und sonstige Bestimmungen

  • Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beim Ahlul Bayt BKUF eingegangen sein.
  • Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn der Ahlul Bayt BKUF nach Beginn der Mitgliedschaft feststellt, dass diese vor Beginn der Mitgliedschaft unheilbar krank waren/sind. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keinerlei Kosten des Verstorbenen übernehmen. Familienangehörige, die über das Mitglied regulär die Mitgliedschaft besitzen, sind in solchen Fällen vom Ausschluss der Mitgliedschaft ausgenommen und genießen weiterhin in vollem Umfang die Leistungen des Ahlul Bayt BKUF.
  • Bei Selbstmord kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen.
  • Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF ist ausschließlich der Vorstand der Ahlul Bayt BKUF zuständig.

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