„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156
„Jede Seele wird den Tod kosten…“ – Al-i Imran 185

Benachrichtigung im Sterbefall und Unterstützung durch den Ahlul Bayt BKUF

Sobald das Mitglied oder die nächsten Angehörigen im Sterbefall den Ahlul Bayt BKUF benachrichtigen, entscheidet der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF, ob Unterstützungsleistungen erbracht werden können.

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens: Sofern der Vorstand die Leistungen bewilligt, beauftragt der Ahlul Bayt BKUF ein Bestattungsunternehmen mit der Erbringung folgender Dienstleistungen:

  • Erledigung sämtlicher Behördenangelegenheiten
  • Vorbereitung des Leichnams entsprechend den islamischen rituellen Vorschriften
  • Verpackung des Leichnams gemäß europäischen Standards im Sarg
  • Transport des Leichnams mit einem Leichenwagen zum Flughafen und Flug ins Heimatland

Besondere Bedingungen:

  • Für Mitglieder, die im Ausland (außerhalb Deutschlands) verstorben sind, kann der Ahlul Bayt BKUF die Organisation für die Überführung oder Bestattung nicht übernehmen. Unter Vorlage der Rechnungen können die Vergleichskosten einer Überführung von Deutschland in das Heimatland gemäß den Bedingungen des § 1 AGB übernommen werden.
  • Für Leichname, die in ein anderes Land (außer der Türkei) überführt werden, übernimmt der Ahlul Bayt BKUF nur die Organisation bis zum Zielflughafen.
  • Für diejenigen, die in Deutschland bestattet werden, können Kosten teilweise übernommen werden. Die Kosten und Gebühren der Grabstätte können jedoch nicht übernommen werden.

Wichtige Hinweise:

  1. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit dem Ahlul Bayt BKUF kein Bestattungsunternehmen beauftragen. Falls ohne Rücksprache ein beliebiges Bestattungsunternehmen beauftragt wird, behält sich der Ahlul Bayt BKUF das Recht vor, keine Kosten zu übernehmen. Daher müssen die Angehörigen den Ahlul Bayt BKUF im Sterbefall unverzüglich benachrichtigen.

  2. Folgende Dokumente und Belege müssen dem Ahlul Bayt BKUF bzw. dem von ihm beauftragten Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden:

    • Personalausweis (oder Reisepass)
    • Totenschein bzw. Todesbericht
    • International gültige Heiratsurkunde (falls verheiratet)
    • Mitgliedsausweis
  3. Der Ahlul Bayt BKUF übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch die Nichtvorlage der in Punkt 2 aufgezählten Dokumente entstehen.

  4. Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder durch Fluggesellschaften entstehen, übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung.

Anspruch auf Leistung

Die Empfänger der Unterstützung haben keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlungen von Unterstützungen entsteht kein Rechtsanspruch gegen den Ahlul Bayt BKUF. Alle Leistungen des Ahlul Bayt BKUF werden freiwillig gewährt.

Beendigung der Mitgliedschaft und sonstige Bestimmungen

Kündigung der Mitgliedschaft:

  • Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beim Ahlul Bayt BKUF eingegangen sein.

Verlust der Mitgliedschaft:

  • Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn der Ahlul Bayt BKUF nach Beginn der Mitgliedschaft feststellt, dass sie vor Beginn der Mitgliedschaft unheilbar krank waren/sind. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keinerlei Kosten des Verstorbenen übernehmen.
  • Familienangehörige, die über das Mitglied regulär die Mitgliedschaft besitzen, sind vom Ausschluss der Mitgliedschaft ausgenommen und genießen weiterhin in vollem Umfang die Leistungen des Ahlul Bayt BKUF.
  • Bei Selbstmord kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen.

Unstimmigkeiten:

  • Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF ist ausschließlich der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF zuständig.

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