„…inna lillahi ve inna ileyhi raciun.“ – Bakara 156
„Jede Seele wird den Tod kosten…“ – Al-i Imran 185

AGBs der Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds

  • §1 Ziel des Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds
    1. Der Ahlul Bayt Bestattungskostenunterstützungsfonds (im Folgenden BKUF) ist eine Einrichtung, die die Unterstützung und Solidarisierung zwischen den Mitgliedern organisiert mit dem Ziel, ihre Mitglieder und deren Familienangehörige ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs bei den Bestattungskosten zu unterstützen.
    2. Über die Gewährung und Höhe der Leistungen entscheidet der Vorstand der Ahlul Bayt BKUF.
  • §2 Voraussetzung der Mitgliedschaft ist, dass der Antragsteller
    1. muslimischen Glaubens ist;
    2. seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, sich nicht als Tourist, Asylbewerber
    3. die Aufnahmegebühr entrichtet hat (Zahlungsbeleg oder Überweisungsbeleg muss zugesandt sein);
    4. den Aufnahmeantrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Abschrift des Zahlungs- oder Überweisungsbelegs für die Aufnahmegebühr an die Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF zugestellt hat.
    5. Nach der Bearbeitung des wahrheitsgemäß und vollständig eingereichten Aufnahmeantrags wird dem Mitglied ein Mitgliedsausweis zugeschickt, sofern die Aufnahme erfolgt.
  • §3 Beginn der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft beginnt, sofern sämtliche in § 2 genannte Bedingungenerfüllt sind, einen Monat nach dem Zahlungseingang der Aufnahmegebühr.
    2. Die erst nach Feststellung einer tödlichen Krankheit beantragte Mitgliedschaft ist ungültig.
  • §4 Mitteilungspflichten der Mitglieder
    1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollständig und wahrheitsgemäß Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen.
    2. Änderungen bezüglich des Familienstandes, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer des Mitglieds und der mit begünstigten Familienmitglieder sind unverzüglich dem Ahlul Bayt BKUF mitzuteilen. Andernfalls übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Verantwortung.
  • §5 Jahresunkostenbeitrag und Zahlungsbedingungen
    1. Das Mitglied bestätigt, den Jahresunkostenbeitrag im angegebenen Zeitraum zu begleichen.
    2. Der Beitrag eines Jahres setzt sich zusammen aus den anteiligen Kosten, die in dem Jahr vor der Erhebung des Jahresunkostenbeitrages für Bestattungen von Mitgliedern und damit zusammenhängenden Ausgaben entstanden sind. Die Kosten werden paritätisch auf alle Mitglieder aufgeteilt.
    3. Dieser Betrag wird den Mitgliedern per Einzahlschein mitgeteilt. Im Falle des Vorliegens einer Einzugsermächtigung durch das Mitglied des Ahlul Bayt BKUF, wird dieser Betrag von seinem Konto abgebucht.
    4. Der Unkostenbeitrag muss von allen Mitgliedern, die bis Ende des jeweiligen Jahres Mitglied des Ahlul Bayt BKUF geworden sind und waren, entrichtet werden. Wer den Jahresunkostenbeitrag bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt hat, verliert automatisch seine Mitgliedschaft und kann keine Leistungen des Ahlul Bayt BKUF erhalten. Der Verlust der Mitgliedschaft hebt die Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Unkostenbeiträge nicht auf. Wer seine Mitgliedschaft fortsetzen will, muss die ausstehenden Jahresunkostenbeiträge vollständig zahlen.
  • §6 Personen, für die Leistungen gewährt werden können
    1. Für folgende Personen können im Rahmen des § 2 Leistungen des Ahlul Bayt BKUF bewilligt werden:
    a. Das Mitglied und der/die Ehegatte/in
    b. Kinder des Mitglieds, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    2. Familienangehörige, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die AGBs erfüllen, bei denen die Voraussetzungen jedoch später nicht mehr vorliegen, verlieren ohne vorherige Ankündigung die Möglichkeit der Unterstützung durch den Fonds.
  • §7 Möglicher Leistungsumfang für Mitglieder
    1. Sobald das Mitglied oder die nächsten Angehörigen im Sterbefall den Ahlul Bayt BKUF benachrichtigen, entscheidet der Vorstand der Ahlul Bayt BKUF, ob Unterstützungsleistungen erbracht werden können. Sofern der Vorstand Leistungen bewilligt, wird durch den Ahlul Bayt BKUF ein Vertragsbestattungsinstitut mit der Erbringung folgender Aufgabenbeauftragt:
    a. Sämtliche Behördenangelegenheiten
    b. Vorbereitung des Leichnams entsprechend den islamischen rituellen Vorschriften.
    c. Der Leichnam wird entsprechend den europäischen Standards versargt.
    d. Der Leichnam wird mit einem Leichenwagen zum Flughafen gebracht und ins Heimatland geflogen.
    f. Für Mitglieder, die im Ausland (außerhalb Deutschlands) verstorben sind, kann der Ahlul Bayt BKUF die Organisation für die Überführung oder Bestattung nicht übernehmen. Gegen Vorlage der Rechnungen können unter den Voraussetzungen der §1 AGB die Vergleichskosten einer Überführung von Deutschland aus in das Heimatland übernommen werden.
    g. Für Leichname, die in ein anderes Land – außer der Türkei – überführt werden, kann der Ahlul Bayt BKUF nur die Organisation bis zum Ziel-Flughafen übernehmen.
    h. Für diejenigen, die in Deutschland bestattet werden, können Kostenübernommen werden. Kosten und Gebühren der Grabstätte können nicht übernommen werden.
    3. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen ohne Rücksprache mit dem Ahlul Bayt BKUF kein Bestattungsunternehmen beauftragen. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen. Daher muss im Sterbefall der Ahlul Bayt BKUF unverzüglich von den Angehörigen des Verstorbenen benachrichtigt werden. Folgende Dokumente und Belege müssen dem Ahlul Bayt BKUF bzw. dem von dem Ahlul Bayt BKUFbeauftragten Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden: Personalausweis, Pass, Totenschein bzw. Todesbericht, die Heiratsurkunde (international gültige, ansonsten mit Übersetzung ins Deutsche) und der Mitgliedsausweis.
    4. Für die durch die Nichtvorlage der in Punkt 3 aufgezählten Dokumente entstehenden Kosten kann der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung übernehmen.
    5. Für eventuelle Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder durch die Fluggesellschaften bedingt entstehen, übernimmt der Ahlul Bayt BKUF keine Haftung.
  • §8 Anspruch auf Leistung
    1. Die Unterstützungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungseinrichtung. Auch durch wiederholte oder regelmäßige Zahlung von Unterstützungen kann ein Rechtsanspruch gegen den Ahlul Bayt BKUF nicht begründet werden. Alle Leistungen des Ahlul Bayt BKUF werden freiwillig gewährt.
  • §9 Beendung der Mitgliedschaft, sonstige Bestimmungen
    1. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahreskündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am 1.Dezember des laufenden Kalenderjahres beim Ahlul Bayt BKUF eingegangen sein.
    2. Mitglieder verlieren ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, wenn der Ahlul Bayt BKUF nach Beginn der Mitgliedschaft feststellt, dass diese vor Beginn der Mitgliedschaft unheilbar krank waren/sind. In solchen Fällen kann der Ahlul Bayt BKUF keinerlei Kosten des Verstorbenen übernehmen. Familienangehörige, die über das Mitglied regulär die Mitgliedschaft besitzen, sind in solchen Fällen vom Ausschluss der Mitgliedschaft ausgenommen und genießen weiterhin in vollem Umfang die Leistungen des Ahlul Bayt BKUF.
    3. Bei Selbstmord kann der Ahlul Bayt BKUF keine Kosten übernehmen.
    4. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Verwaltung des Ahlul Bayt BKUF ist ausschließlich der Vorstand des Ahlul Bayt BKUF zuständig.

    Ahlul Bayt Beerdigungskollektiv
    – Islamisches Zentrum Imam Rıza (a.s.) –
    Reuter Str. 93 • 12053 Berlin

    • Tel.: 030 / 61 57 38 8
    • Fax: 030 / 62 98 55 99
    • Funk: 0152 / 33 79 49 35
    • www.ehlibeytcenaze.de
    • cemalty@hotmail.com

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