Mitgliedschaft
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
- Der Antragsteller muss muslimischen Glaubens sein.
- Der Antragsteller muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Touristen und Asylbewerber sind ausgeschlossen.
- Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag müssen vollständig bezahlt sein. Ein Zahlungs- oder Überweisungsbeleg ist erforderlich.
- Der Mitgliedsantrag muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Zahlungsnachweis eingereicht werden.
- Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erhält das Mitglied einen Mitgliedsausweis.
- Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe mitzuteilen.
Beginn der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft beginnt einen Monat nach Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags, sofern alle Bedingungen der Voraussetzungen erfüllt sind.
- Anträge, die nach Feststellung einer tödlichen Krankheit gestellt werden, sind ungültig.
Mitteilungspflicht
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, korrekte Angaben zu seiner Person und seinen Familienangehörigen zu machen.
- Änderungen des Familienstandes, der Adresse oder der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Unterlassung übernimmt der Verein keine Verantwortung.
Zahlungsbedingungen
- Der Jahresbeitrag ist innerhalb der vorgegebenen Frist zu zahlen.
- Der Betrag wird per Schreiben mitgeteilt oder bei erteilter Einzugsermächtigung abgebucht.
- Der Beitrag ist von allen Mitgliedern zu entrichten, die bis zum Jahresende dem Verein angehören.
- Bei Nichtzahlung des Beitrags bis zum Fälligkeitsdatum erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
- Rückständige Beiträge bleiben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft zahlungspflichtig.
- Eine Fortsetzung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn ausstehende Beiträge beglichen werden.
Beendigung der Mitgliedschaft
- Eine Kündigung ist schriftlich bis einen Monat vor Jahresende möglich.
- Mitglieder werden ausgeschlossen, wenn Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden.
- Mitglieder, die vor Eintritt unheilbar krank waren, verlieren ihre Mitgliedschaft. Familienangehörige bleiben weiterhin berechtigt.
- Bei Selbstmord werden keine Kosten übernommen.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen.
Beiträge
| Bestattung in Deutschland / Türkei | Bestattung in anderen Ländern | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitgliedsbeitrag (jährlich) | Anmeldegebühr (einmalig) | Mitgliedsbeitrag (jährlich) | Anmeldegebühr (einmalig) | |
| Einzelperson (bis 60 Jahre) | 60 € | 70 € | 90 € | 110 € |
| Einzelperson (60 – 65 Jahre) | 120 € | 120 € | 140 € | 120 € |
| Einzelperson (65 – 70 Jahre) | 180 € | 600 € | 200 € | 600 € |
| Familie (bis 60 Jahre) | 70 € | 70 € | 130 € | 110 € |
| Familie (60 – 65 Jahre) | 140 € | 120 € | 170 € | 120 € |
| Familie (65 – 70 Jahre) | 250 € | 600 € | 300 € | 600 € |
| Stand: Oktober 2022 | ||||
