Mitgliedschaft

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

  • Der Antragsteller muss muslimischen Glaubens sein.
  • Der Antragsteller muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Touristen und Asylbewerber sind ausgeschlossen.
  • Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag müssen vollständig bezahlt sein. Ein Zahlungs- oder Überweisungsbeleg ist erforderlich.
  • Der Mitgliedsantrag muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Zahlungsnachweis eingereicht werden.
  • Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erhält das Mitglied einen Mitgliedsausweis.
  • Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe mitzuteilen.

Beginn der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft beginnt einen Monat nach Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags, sofern alle Bedingungen der Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Anträge, die nach Feststellung einer tödlichen Krankheit gestellt werden, sind ungültig.

Mitteilungspflicht

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, korrekte Angaben zu seiner Person und seinen Familienangehörigen zu machen.
  • Änderungen des Familienstandes, der Adresse oder der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Unterlassung übernimmt der Verein keine Verantwortung.

Zahlungsbedingungen

  • Der Jahresbeitrag ist innerhalb der vorgegebenen Frist zu zahlen.
  • Der Betrag wird per Schreiben mitgeteilt oder bei erteilter Einzugsermächtigung abgebucht.
  • Der Beitrag ist von allen Mitgliedern zu entrichten, die bis zum Jahresende dem Verein angehören.
  • Bei Nichtzahlung des Beitrags bis zum Fälligkeitsdatum erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
  • Rückständige Beiträge bleiben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft zahlungspflichtig.
  • Eine Fortsetzung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn ausstehende Beiträge beglichen werden.

Beendigung der Mitgliedschaft

  • Eine Kündigung ist schriftlich bis einen Monat vor Jahresende möglich.
  • Mitglieder werden ausgeschlossen, wenn Beiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden.
  • Mitglieder, die vor Eintritt unheilbar krank waren, verlieren ihre Mitgliedschaft. Familienangehörige bleiben weiterhin berechtigt.
  • Bei Selbstmord werden keine Kosten übernommen.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen.

Beiträge

Mitgliedsbeitrag (jährlich)Anmeldegebühr (einmalig)
Einzelperson (bis 60 Jahre)60 €* / 90 €70 €* / 110 €
Einzelperson (60 – 65 Jahre)120 €* / 140 €120 €* / 120 €
Einzelperson (65 – 70 Jahre)180 €* / 200 €600 €* / 600 €
Ehepaar (bis 60 Jahre)70 €* / 130 €70 €* / 110 €
Ehepaar (60 – 65 Jahre)140 €* / 170 €120 €* / 120 €
Ehepaar (65 – 70 Jahre)250 €* / 300 €600 €* / 600 €
Stand: Oktober 2022*Preise gelten für Bestattungen in Deutschland oder in der Türkei*Preise gelten für Bestattungen in Deutschland oder in der Türkei

Werden Sie Mitglied!

Gemeinsam können wir einen Unterschied machen. Lassen Sie uns Ihnen in schweren Zeiten zur Seite stehen.

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen