FAQ – Häufig gestellte Fragen
– Die Mitgliedschaft steht jedem Muslim mit Wohnsitz in Deutschland offen.
– Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen (Identitätsnachweis, Zahlungsnachweis der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags) eingereicht werden.
– Nach Prüfung durch den Vorstand erhält das Mitglied einen Mitgliedsausweis.
– Finanzielle Entlastung: Die Kosten für eine islamische Bestattung oder Überführung werden teilweise oder vollständig übernommen.
– Organisationserleichterung: Der Verein übernimmt sämtliche behördlichen und logistischen Formalitäten, sodass Angehörige entlastet werden.
– Schnelle Unterstützung: In einem Sterbefall kümmert sich der Verein unverzüglich um alle notwendigen Schritte.
Angehörige müssen den Ahlul Bayt Beerdigungsunterstützung e. V. unverzüglich benachrichtigen. Der Vorstand entscheidet, ob Unterstützungsleistungen bewilligt werden können.
Falls die Unterstützung bewilligt wird, organisiert der Verein:
– Behördliche Formalitäten (Sterbeurkunde, Überführungsdokumente etc.)
– Rituelle Waschung und Gebet
– Verpackung des Leichnams nach europäischen Standards
– Transport mit einem Leichenwagen zum Flughafen
– Flug ins Heimatland
Nicht gedeckt sind:
– Grabkosten oder Gebühren für eine Bestattung in Deutschland
– Zusätzliche Sonderleistungen, die nicht mit dem Verein abgesprochen wurden
Der Verein kann für Mitglieder, die außerhalb Deutschlands versterben, keine direkte Organisation der Überführung oder Bestattung übernehmen. Allerdings können unter Vorlage der Rechnungen die Vergleichskosten einer Überführung von Deutschland ins Heimatland gemäß den AGB erstattet werden.
Bei Überführungen in die Türkei organisiert der Verein die vollständige Abwicklung. Für andere Länder endet die Organisation am Zielflughafen des Bestimmungslandes.
Ja, der Verein kann Kosten für eine Bestattung in Deutschland teilweise übernehmen. Die Kosten für die Grabstätte und Verwaltungsgebühren werden jedoch nicht übernommen.
Nein, Angehörige dürfen ohne Rücksprache mit dem Verein kein Bestattungsunternehmen beauftragen. Falls dies dennoch geschieht, behält sich der Verein das Recht vor, keine Kosten zu übernehmen. Daher muss der Verein im Sterbefall unverzüglich informiert werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
– Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
– Totenschein bzw. Todesbericht
– International gültige Heiratsurkunde (falls verheiratet)
– Mitgliedsausweis
Falls Dokumente fehlen, kann es zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten kommen, für die der Verein keine Haftung übernimmt.
Nein. Die Unterstützung erfolgt freiwillig und es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Leistungen.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Verspätungen, die durch Feiertage oder Fluggesellschaften entstehen.
Eine Kündigung ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss bis spätestens 1. Dezember beim Verein eingegangen sein.
– Wenn festgestellt wird, dass ein Mitglied bereits vor dem Eintritt unheilbar krank war. In diesem Fall werden keine Kosten übernommen.
– Bei Selbstmord übernimmt der Verein keine Kosten.
– Familienangehörige, die über ein reguläres Mitglied abgesichert sind, bleiben weiterhin berechtigt.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern und der Verwaltung entscheidet ausschließlich der Vorstand des Ahlul Bayt Beerdigungsunterstützung e.V.
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Gemeinsam können wir einen Unterschied machen. Lassen Sie uns Ihnen in schweren Zeiten zur Seite stehen.